Stadtingenieur Sascha Bundi, Stadträtin Andrea Hofmann Kolb, Regierungsrat Dominik Diezi, Kantonsingenieur Hartwig Stempfle und Manuel von Burg vom Bundesamt für Strassen stellen das Verkehrskonzept Frauenfeld Ost vor. ID
15.01.2026 09:24
Verkehrsverbesserung in Frauenfeld Ost wird öffentlich aufgelegt
Mit dem Verkehrskonzept Frauenfeld Ost wollen der Kanton Thurgau, die Stadt Frauenfeld und das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die Verkehrssituation zwischen dem Autobahnanschluss Ost und der Zürcher-/Bahnhofstrasse verbessern. Am 16. Januar werden die dafür notwendigen Projekte Oststrasse (ASTRA), Zürcherstrasse Ost, Zürcher- und Bahnhofstrasse (Kanton) sowie Langfeldstrasse und Oberkirchstrasse (Stadt) koordiniert öffentlich aufgelegt.
Frauenfeld Der Osten von Frauenfeld ist stark vom Verkehr belastet. Die wichtigste Einfallsachse, die Zürcherstrasse Ost, ist nach über 30 Jahren am Ende ihres Lebenszyklus angelangt. Eine Sanierung ist zwingend notwendig. Gleichzeitig braucht es in Frauenfeld Ost eine gesamthafte Verkehrsverbesserung, inklusive Massnahmen für den öffentlichen Verkehr, Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrerinnen und Velofahrer. Diese nennt sich «Verkehrskonzept Frauenfeld Ost» und besteht aus folgenden fünf aufeinander abgestimmten Projekten:
- Sanierung und Neugestaltung Zürcherstrasse Ost (Towerkreisel bis Lindenspitz): Mit dem Projekt wird zum einen der Verkehr verstetigt und verflüssigt, zum anderen der Strassenraum aufgewertet. Unter anderem entstehen beidseitig durchgehende Velostreifen und ein Mehrzweckstreifen in der Fahrbahnmitte, der das Abbiegen erleichtert. Zudem wird der Knoten Zürcherstrasse/Langdorfstrasse mit einer Lichtsignalanlage geregelt. Die Busse erhalten Fahrbahnhaltestellen, damit der Fahrplan stabiler wird. Zur Aufwertung gehört auch eine Begrünung mit einzelnen Bäumen.
- Sanierung und Neugestaltung der Zürcherstrasse und der Bahnhofstrasse (Lindenspitz): Da der heutige Linksabbieger von der Bahnhofstrasse in die Erchingerstrasse eine der Hauptursachen für Rückstaus ist, wird der Knoten Lindenspitz stadteinwärts geöffnet, die heutige Einbahnregelung wird aufgehoben.
- Langfeldstrasse: Durch Verbreiterung der Strasse kann ein Mehrzweckstreifen für sicheres Abbiegen sowie eine separate Busspur geschaffen werden. Diese sorgt für die Priorisierung des öffentlichen Verkehrs und ermöglicht sicheres, komfortables Velofahren auf der Busspur.
- Oberkirchstrasse: Durch die Verlängerung des Trottoirs an der Oberkirchstrasse wird insbesondere der Schulweg zum Schulhaus Langdorf sicherer und direkter.
- Oststrasse (Autobahnausfahrten Ost bis Towerkreisel): Im Anschluss an die Projekte des Kantons saniert das ASTRA voraussichtlich ab 2030 die Oststrasse und ersetzt die heutigen Kreisel durch Lichtsignalanlagen, da sie das Verkehrsaufkommen in den Spitzenstunden nicht mehr bewältigen können.
Das Vorhaben ist jedoch nicht nur ein Strassenprojekt, sondern dient auch der Sanierung von Werkleitungen. Die Stadt verfolgt in den genannten Abschnitten eine klare und langfristig ausgerichtete Strategie zur Sicherung und Weiterentwicklung ihrer technischen Entsorgungs- und Versorgungsinfrastruktur. Im Zentrum stehen umfassende Werterhaltungs- und Erneuerungsmassnahmen in den Bereichen Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und Elektrizitätsversorgung, mit denen die Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Zukunftstauglichkeit dieser Entsorgungs- und
Versorgungsnetze sichergestellt werden. Alle Projekte liegen vom 16. Januar 2026 bis zum 16. Februar 2026 öffentlich auf. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann in dieser Zeit Einsprache erheben.
Projektkosten von total rund 58.4 Millionen Franken
Die Projektkosten für das Verkehrskonzept Frauenfeld Ost betragen rund 58.4 Millionen Franken und verteilen sich auf 39.9 Millionen ASTRA, 17.65 Millionen Kanton Thurgau und 0.85 Millionen Stadt Frauenfeld. Die Kosten für den Kanton wurden vom Grossen Rat des Kantons Thurgau mit dem Budget 2026 genehmigt, der Gemeinderat von Frauenfeld hat den Kreditanträgen bereits im Juni 2025 zugestimmt. Die Projekte Zürcherstrasse Ost und Zürcher-/Bahnhofstrasse sind Teil des Agglomerationsprogramms der Stadt Frauenfeld. Um den Bundesbeitrag von rund 2.9 Millionen Franken zu erhalten, muss bis spätestens 2027 ein bewilligtes Projekt vorliegen und ein Baustart erfolgen. Vorgesehen ist der Baustart aktuell im Frühling 2027, die Bauzeit beträgt rund zwei Jahre für die Projekte des Kantons und der Stadt (2027 bis 2029) und rund zweieinhalb Jahre für das Projekt des ASTRA (2030 bis 2033). Diese Bauzeit ist nötig, um die Zufahrten möglichst durchgehend sicherzustellen und wegen des aufwändigen Bauablaufs infolge zahlreicher Werkleitungen und des neuen Strassenkörpers.
Enteignungsverfahren muss eingeleitet werden
Der Strassenraum vom Towerkreisel bis zum Lindenspitz (Projekt Zürcherstrasse Ost) und vom Lindenspitz bis zur Erchingerstrasse (Projekt Zürcher-/ Bahnhofstrasse) wird mit der neuen Gestaltung etwas breiter. Für die Umsetzung der beiden für Frauenfeld zentralen Projekte braucht es einen Landstreifen von 40 Eigentümerschaften. Total wird Land im Umfang von 2'423 Quadratmetern benötigt, wobei die Betroffenheit der Eigentümerschaften von 4 Quadratmetern bis 168 Quadratmetern reicht. Gebäude sind nicht betroffen.
Das Tiefbauamt des Kantons Thurgau hat in den vergangen rund eineinhalb Jahren versucht, das für das Verkehrskonzept notwendige Land zu erwerben. Verschiedene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer haben einen Landverkauf jedoch abgelehnt oder Forderungen gestellt, die der Kanton nicht erfüllen kann. Der Regierungsrat hat das Tiefbauamt daher ermächtigt, für die benötigten Flächen das Enteignungsverfahren einzuleiten. Dies, weil ein erhebliches öffentliches Interesse an der Umsetzung der Projekte besteht und nicht in allen Fällen eine gütliche Einigung gefunden werden konnte.
Der Stadtrat Frauenfeld unterstützt dieses Vorgehen, damit die Projekte möglichst zeitnah ausgeführt und die Bundesbeiträge aus dem Agglomerationsprogramm fristgerecht beantragt werden können. Die Enteignungspläne werden vom 16. Januar 2026 bis zum 16. Februar 2026 ebenfalls öffentlich aufgelegt. Zuständig für die Durchführung der Enteignungsverfahren und die Beurteilung der Entschädigungsansprüche ist die Enteignungskommission. Verhandlungen zwischen dem Tiefbauamt des Kantons Thurgau und den Eigentümerinnen und Eigentümern bleiben bis über die öffentliche Auflage möglich.
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