Die Regio-Gemeinden an der Thur haben sich für die Gewässerraumausscheidung zusammengeschlossen. Bild: zVg
27.09.2024 09:31
Regio-Gemeinden an der Thur schliessen sich zusammen
Die Städte und Gemeinden sind gesetzlich beauftragt, den minimalen Gewässerraum bis Ende 2026 festzulegen. Die Regio-Gemeinden an der Thur haben sich für die Erfüllung dieses Gesetzesauftrages zusammengeschlossen. Gemeinsam wurden Entwürfe erarbeitet, die bis zum 20. Oktober in die Mitwirkung gehen.
Region Die Gemeinden Neunforn, Warth-Weiningen, Frauenfeld, Pfyn, Felben-Wellhausen, Hüttlingen und Müllheim erfüllen den Gesetzesauftrag zur grundeigentümerverbindlichen Gewässerraumausscheidung an der Thur gemeinsam. Bis zum 20. Oktober gehen die Planentwürfe zur Festlegung des grundeigentümerverbindlichen Gewässerraums in die Mitwirkung. Für diesen Schritt hat sich die Gemeinde Uesslingen-Buch ebenfalls angeschlossen. Im Zeitraum vom 28. September bis zum 20. Oktober besteht die Möglichkeit, sich zu den Planentwürfen zu äussern.
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften (GSchG, SR 814.20) zum Gewässerschutz, insbesondere zum Gewässerraum und zur Revitalisierung von Gewässern. Die Festlegung des Gewässerraums stellt sicher, dass den Gewässern heute und in Zukunft genügend Raum zur Verfügung steht. Im Kanton Thurgau sind alle Gewässerräume vom Kanton bereits behördenverbindlich ausgeschieden. Die behördenverbindlichen Grundlagen sind durch den Kanton unter Mitwirkung der Gemeinden erarbeitet worden. Die grundeigentümerverbindliche Festlegung hat bis 2026 durch die Gemeinden in Form von Gewässerraumlinienplänen zu erfolgen.
Der Gewässerraum steht primär dem Gewässer zur Verfügung, er dient dem Schutz vor Hochwasser und bietet Platz für natürliche Ablagerungen von Sand und Kies und der Entwicklung von standorttypischen Lebensräumen von Tieren und Pflanzen. Aus diesem Grund darf der Gewässerraum schon heute nur eingeschränkt genutzt werden. Innerhalb des grundeigentümerverbindlich festgelegten Gewässerraums ist in Zukunft nur noch eine extensive Bewirtschaftung möglich. Das bedeutet, dass auf diesen Flächen in Zukunft auf synthetischer Pflanzenschutz- und Düngemittel verzichtet werden muss. Zudem gilt innerhalb dieses Gewässerraums ein Bauverbot.
Zusammenschluss der Gemeinden
Für die Erarbeitung haben sich die Gemeinden der Regio Frauenfeld an der Thur zu einer Planungsgruppe zusammengeschlossen und den Auftrag der ‘grundeigentümerverbindlichen Festlegung der Gewässerraumlinien an der Thur’ an die Arbeitsgemeinschaft aus der Fröhlich Wasserbau AG und der bhateam ingenieure ag aus Frauenfeld vergeben.
Die Planung ist abgestützt auf den Leitfaden des Amts für Umwelt des Kantons Thurgau. Nach der Ausarbeitung und Diskussion der Linienentwürfe werden diese im Herbst 2024 im Rahmen der Mitwirkung vorgestellt. Für das Verfahren zur Festlegung der Gewässerraumlinien gelten § 5 Abs. 2-5 PBG sowie die §§ 6 und 29 – 31 PBG. Der Planungsprozess erfolgt analog dem Prozess der Festsetzung von Baulinien- und Gestaltungsplänen. Ohne Festlegung der Gewässerräume gelten die restriktiven Übergangsbestimmungen des Bundes.
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