Finanzausgleich soll fairer werden
In den Herbstferien luden die Thurgauer Zentrumsgemeinden zu zwei Medienfahrten ein, um die Problematik der Zentrumslasten aufzuzeigen. Nun präsentierten sie eine Analyse inklusive Lösungsvorschläge.
Präsentierten Lösungsvorschläge für die Zentrumslasten (v.l.): Moritz Eggenberger, Stadtpräsident Steckborn, Claudio Bernold, Stadtpräsident Frauenfeld, Roger Martin, Stadtpräsident Romanshorn, Gabriel Macedo, Stadtpräsident Amriswil, Thomas Weingart, Stadtpräsident Bischofszell und Pascal Eichmann, Leiter Finanzen und Steuern Bischofszell. Bild: Nico Wrzeszcz
In den Herbstferien luden die Thurgauer Zentrumsgemeinden zu zwei Medienfahrten ein, um die Problematik der Zentrumslasten aufzuzeigen. Nun präsentierten sie eine Analyse inklusive Lösungsvorschläge.
Weinfelden Im Weinfelder Rathaus-Saal präsentierten die Stadtpräsidenten von Steckborn, Frauenfeld, Romanshorn, Amriswil und Bischofszell eine umfassende Analyse der Zentrumslasten. Dabei wurde deutlich: die regionalen und kantonalen Zentren haben deutlich mehr Ausgaben pro Einwohner. Geben die Gemeinden ohne Zentrumsfunktion 785,84 Franken pro Person aus, liegt der Wert bei den regionalen Zentren um 12 Prozent höher bei 878 Franken, bei den kantonalen Zentren sogar um 38 Prozent höher, also bei 1087,17 Franken. «Diese Zahlen beziehen sich auf die Netto-Aufwände abzüglich der Finanzausgleich-Abgeltung. Ohne dieser liegen die Ausgaben sogar 17 Prozent bei den regionalen, und 54 Prozent bei den kantonalen Zentren höher», erklärte Pascal Eichmann, Leiter Finanzen und Steuern Bischofszell.
Der Kanton Thurgau leistet einen jährlichen Beitrag von rund 13 Millionen Franken, das entspricht 2,1 Prozent des Nettoertrags der Staatssteuern an den Finanzausgleich. «Der Kanton kann zwischen zwei und vier Prozent des Nettoertrags an den Finanzausgleich zahlen. In den letzten Jahren hat er sich aber immer am unteren Rand bewegt», erklärte Gabriel Macedo, Stadtpräsident von Amriswil. «Uns ist bewusst, dass der Kanton sich aktuell in einer schwierigen finanziellen Situation befindet. Dennoch fordern wir, dass das gesetzliche Minimum an den Finanzausgleich immer erfüllt werden muss.» Um den Ausgleich auch für Zentrumsgemeinden künftig zu verbessern, schlagen diese einige Anpassungen vor, darunter ein Ressourcen- und Lastenausgleich ohne die Einrechnung der Individuellen Prämienverbilligung. «Die Untergrenze soll von 2 Prozent auf 2,5 Prozent angehoben werden», schlug Roger Martin, Stadtpräsident Romanshorn, vor.
Auch bei der solidarischen Finanzierung von Pflegeleistung sehen die Zentrumsgemeinden Anpassungsbedarf. Bisher beteilige sich der Kanton mit 40 Prozent an den Leistungen der Gemeinden für die ambulante Pflege, Hilfe und Betreuung. «Unser Vorschlag: die Zentren erhalten künftig 60 Prozent. Die Zentrumsgemeinden stellen verhältnismässig mehr Infrastruktur und Leistungen bereit, die zusätzliche Vergütung deckt einen Teil der Kosten, die aktuell nicht abgegolten werden», betonte Claudio Bernold, Stadtpräsident Frauenfeld.
Viele Sportanlagen seien mittlerweile in die Jahre gekommen und in einem Alter, in dem sie sanierungsbedürftig seien. «Der politische Wille der Menschen in den Zentren, diese Infrastrukturen allein zu tragen, schwindet», so Claudio Bernold. Zudem seien oft Aussengemeinden nicht bereit, sich an Projekten in den Zentren zu beteiligen, wie etwa der Schlossbadi in Frauenfeld. Lösungsvorschläge wären etwa die Erstellung regionaler Sportstättenkonzepte. «Ein weiterer Vorschlag ist, für die Region relevante Sportstätten in den Finanzausgleich aufzunehmen.»
Und auch im kulturellen Bereich sehen die Zentrumsgemeinden Anpassungen vor. Ähnlich wie bei den Sportstätten sollen auch für die Region relevante Kulturstätten in den Finanzausgleich aufgenommen werden. «Die Standortgemeinden haben eine finanzielle Mehrbelastung durch hohe Fixkosten, wie etwa Gebäude- oder Energiekosten», erklärte Claudio Bernold. Auch bei der überregionalen Nutzung blieben die Kosten in der Stadt. Die Zentren bieten zudem Raum für Freizeit und Tourismus für die Region, darunter öffentliche Parkanlagen oder Seezugänge. Diese kosten oft keinen Eintritt, auf dem Unterhalt für die Infrastruktur blieben die Zentrumsgemeinden sitzen.
Auch bei den Sozialhilfekosten fordern die Zentren eine Veränderung. «Zentren haben mehr Kosten und dabei gleichzeitig weniger Steuerkraft pro Kopf. Das Resultat: deutlich höhere Steuerfüsse als in den Landgemeinden», präsentierte Moritz Eggenberger, Stadtpräsident Steckborn. Das Problem hierbei: ein grosser Teil der Zentrumslasten bliebe unbezahlt und müsse direkt von den Steuerzahlenden der Zentren getragen werden. «Wir sind der Meinung, dass die Deckelung beim Lastenausgleich für Sozialhilfekosten von 50 auf 80 Prozent angehoben werden soll.» Dazu sollen neu die Beiträge für die IPV zu den Sozialhilfekosten gehören. «Die IPV muss berücksichtigt werden, sollte aber nicht aus dem gleichen Topf finanziert werden», betonte Roger Martin, Stadtpräsident Romanshorn. Besser noch als die Berücksichtigung der IPV bei den Sozialhilfekosten wäre nach Ansicht der Zentrumsgemeinden eine vollständige Übernahme der IPV-Leistungen (exklusiv Anteil Bund) durch den Kanton, wie es in allen Kantonen ausser im Thurgau und Schaffhausen bereits gehandhabt wird.
«Die aktuelle Lösung des Zentrumslastenausgleichs ist konzeptionell fehlerhaft. Einzelne Gemeinden, welche aufgrund ihrer Steuerkraft im Finanzausgleich nicht berücksichtigt werden, sind benachteiligt», betonte Gabriel Macedo. Die Städte seien die Motoren im Kanton Thurgau und auch stolz, Zentren zu sein. «Uns ist bewusst, dass ein Teil der Lasten bei uns bleiben wird. Wir sind aber der Ansicht, dass sich an der Systematik des Finanzausgleichs etwas ändern muss. Er ist nicht mehr zeitgemäss. Das aktuelle Vorgehen geht für die Zentren langfristig nicht mehr auf.»
Von Nico Wrzeszcz
Lade Fotos..