Der Stadtrat setzt sich für eine Verselbständigung des AZP ein (v.l.): Andrea Hofmann Kolb, Regine Siegenthaler, Claudio Bernold, Barbara Dätwyler und Stefan Leuthold. Bild: Nico Wrzeszcz
25.09.2025 06:00
Alterszentrum Park löst sich aus Verwaltung
Stadtrat sieht Verselbständigung des Alterszentrum Park (AZP) zum 1. Januar 2028 vor
Die Alterspflege soll auch für die Zukunft nachhaltig gesichert werden. Um organisatorisch besser aufgestellt zu sein, sieht der Stadtrat eine eigenständige Institution im vollständigen Besitz der Stadt vor.
Frauenfeld Das Thema der Alterspflege und -betreuung ist in der Stadt Frauenfeld von grosser Bedeutung. «Auch hier spüren wir vermehrt den Fachkräftemangel. Die Pflege und Betreuungslandschaft befindet sich im ständigen Wandel, an welchen wir uns rascher anpassen müssen», erklärte Stadtpräsident Claudio Bernold anlässlich einer Medienkonferenz. So plane die Stadt Frauenfeld eine Verselbständigung des Alterszentrum Park (AZP) als Lösung für die Zukunft.
«Das AZP ist ein zentraler Pfeiler in der Versorgung der älteren Bevölkerung. Es ist nicht nur ein Pflegeheim, sondern ein richtiges Quartier, ein sozialer Knotenpunkt», so der Stadtpräsident weiter. Die Zahl der älteren Menschen steige weiter an, hier sei es wichtig, die Lebensqualität so gut und lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Die Einbindung in die städtische Verwaltung bremse die nötigen Veränderungen ein. «Kurzfristig wollen wir das AZP reorganisieren, dazu gehören die Verbesserung der Strukturen, die Kosten zu senken und auf Temporärkräfte zu verzichten. Unser Ziel ist es, das Alterszentrum nachhaltig aufzustellen.»
Langfristige Weichen stellen
Das AZP solle für die Zukunft besser aufgestellt werden, die Pflege bleibe gut, bezahlbar und nah. «Wir wollen das AZP besser an den Wandel anpassen und es damit aus der städtischen Verwaltung herauslösen», betonte Stadträtin Regine Siegenthaler. «Das Alterszentrum soll fachlich stärker geführt werden. Hierfür wird der Stadtrat einen Verwaltungsrat einsetzen.» Trotz den Veränderungen stehe beim AZP weiterhin das Gemeinwohl im Vordergrund. Ebenso sollen die Gewinne in die Organisation oder das Angebot des Alterszentrums fliessen.
In den letzten Jahren sei bereits viel Vorarbeit geleistet worden, den Auftrag nehme die Stadt Frauenfeld sehr ernst. «Wir bevorzugen klar die Aktiengesellschaft als favorisierte Rechtsform. Diese ist erprobt, bietet mehr Flexibilität, zudem gibt es kürzere Entscheidungswege», sagte Stadträtin Barbara Dätwyler. Der Vorteil: das AZP gehöre weiterhin der Stadt, man schaffe deutlich mehr Raum für unternehmerisches Handeln. Es sei geplant, alle Mitarbeitenden zu übernehmen. «Die Organisation kann künftig besser auf veränderte Bedürfnisse eingehen, ein neues Personalreglement wird im Zuge der Verselbständigung erarbeitet.» Für die Bewohnenden gebe es keine Änderungen, hier sollen ebenfalls alle Verträge bestehen bleiben. Der Vorrang für Plätze im AZP liege weiterhin für Frauenfelderinnen und Frauenfelder.
Investitionsbedarf im Bestand
Die Gebäude des Alterszentrum Park seien mittlerweile in die Jahre gekommen und sanierungsbedürftig. «Es geht darum, einen effizienten und barrierefreien Betrieb sicherzustellen, gute Räumlichkeiten und Arbeitsbedingungen in Zeiten des Fachkräftemangels zu schaffen und sich somit Vorteile zu ermöglichen», erklärte Stadträtin Andrea Hofmann Kolb. Parallel zur Erarbeitung der Verselbständigung laufe bereits ein Projekt zur Erneuerung der Infrastruktur. «Dann werden auch das Grundstück und die Gebäude an die neue Organisation übertragen. Diese ist auch selbstständig für die Finanzierung und Umsetzung von Bauprojekten verantwortlich. Gleichzeitig wird die Stadtkasse entlastet.» Der Verwaltungsrat werde sich aus Fachpersonen, zum Beispiel aus den Bereichen Gesundheit und Pflege, Bau/Immobilien oder Finanzen zusammenstellen und vom Stadtrat gewählt. «Der Verwaltungsrat wird nur beschränkt entschädigt, da die AG gemeinnützig ist. Zudem erhält die Organisation ein Startkapital der Stadt, um zu Beginn überhaupt handlungsfähig zu sein», so Stadtrat Stefan Leuthold.
Für den gesamten Prozess habe der Stadtrat genügend Zeit eingeplant. «Für das Jahr 2026 ist die Vorvernehmlassung und die Vernehmlassung geplant, Ende 2026 soll dem Gemeinderat die Botschaft vorgelegt werden. 2027 sollen dann der Gemeinderat und schliesslich das Volk entscheiden, die Verselbständigung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen», blickte Regine Siegenthaler voraus. Dieses Projekt sei eine grosse Chance, benötige aber genau deswegen Zeit, um die richtigen Grundlagen zu schaffen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Nico Wrzeszcz