110-jährige «Geistersteuer» soll fallen
Im Jahr 1915 wurde die Steuer des Eigenmietwerts während dem Ersten Weltkrieg eingeführt. 1958 ging die Steuer ins reguläre Recht über. Am 28. September wird nun über den Eigenmietwert abgestimmt.
Haben faire Steuern im Visier: Nationalrätin Kris Vietze, HEV Thurgau-Präsident Stefan Mühlemann, Nationalrätin Diana Gutjahr und die Nationalräte Christian Lohr und Manuel Strupler. Bild: zVg
Im Jahr 1915 wurde die Steuer des Eigenmietwerts während dem Ersten Weltkrieg eingeführt. 1958 ging die Steuer ins reguläre Recht über. Am 28. September wird nun über den Eigenmietwert abgestimmt.
Weinfelden Die Nationalräte Kris Vietze, Diana Gutjahr, Manuel Strupler, Christian Lohr und Kantonsrat Stefan Mühlemann setzen sich für eine Abschaffung des Eigenmietwerts ein. Hierfür informierten sie an einer Medienkonferenz über ihre Beweggründe. «Die Ungerechtigkeit soll endlich fallen. Mit dem Eigenmietwert wird etwas besteuert, was gar nicht im Portemonnaie ist», betonte Kantonsrat und HEV Thurgau-Präsident Stefan Mühlemann.
Der Staat klage ständig über klamme Kassen, obwohl er immer mehr Steuern erhebe und laufend mehr ausgebe. Aus diesem Teufelskreis müsse man ausbrechen. «Die Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer ist volkswirtschaftlich sinnvoll und ein wichtiges Zeichen gegen die hohe Steuerbelastung in unserem Land», erklärte Nationalrätin und IHK Thurgau-Präsidentin Kris Vietze. Es werde zudem das Klima geschützt, weil die Kantone Abzüge bei Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten gestatten könnten.
Nationalrat Manuel Strupler erinnerte an die Geschichte des Eigenmietwerts. «Die Steuer ist 1915 während des Ersten Weltkriegs als einmalige Kriegssteuer eingeführt worden.» 1934 sei der Eigenmietwert als Krisenabgabe zur Gesundung des Bundeshaushalts wieder eingeführt worden. Diese sollte bis 1938 befristet sein. «Das Parlament bewilligte aber eine erste Verlängerung bis 1941. Vor Ablauf dieser Frist entschied der Bundesrat mit Zustimmung der Bundesversammlung, die Krisenabgabe ab 1945 als Wehrsteuer fortzuführen solange, bis alle Kriegsausgaben vollständig getilgt sein würden», so Manuel Strupler. 1958 ging die Steuer dann mit Zustimmung von Volk und Ständen ins reguläre Recht über. «Wer in sein Wohneigentum investiert und selbstverantwortlich die Schulden abzahlt, soll nicht mit einem fiktiven Einkommen bestraft werden. Dies käme vielen Rentnerinnen und Rentnern zugute.»
Auch beim Gewerbe sehe man die Vorteile bei der Abschaffung des Eigenmietwerts. Es gebe zwar gewisse Bedenken, dass die Abschaffungs des Eigenmietwerts dazu führen können, dass weniger in den Unterhalt der Gebäude investiert werde. «Dennoch sagt der Thurgauer Gewerbeverband deutlich Ja zur Abschaffung», betonte Nationalrätin und TGV-Präsidentin Diana Gutjahr. «Wir sollten unsere Bürgerinnen und Bürger für mündig betrachten. Stärken wir die Selbstverantwortung! Ich bin überzeugt, dass diejenigen, die das bisher schon gemacht haben, auch weiterhin ihre Liegenschaft pflegen und unterhalten und damit den Wert ihrer Immobilie erhalten wollen.» Auch das Gewerbe wisse, dass ein guter Staat auf Steuereinnahmen angewiesen sei. «Es gilt jedoch, Mass zu halten und von Doppel- oder gar Mehrfachbelastungen Abstand zu nehmen», so Gutjahr weiter.
Nationalrat Christian Lohr setze sich sowohl als Politiker, wie auch als Privatperson für die Vorlage ein. «Die Reform ist ausgewogen und fair. Der Eigenmietwert wird abgeschafft, im Gegenzug entfallen gewisse Abzüge.» So würden Ersterwerber profitieren und die Kantone könnten Zweitwohnungen eigenständig besteuern, angepasst an ihre Bedürfnisse. «Aktuell werden gerade junge Familien durch den Eigenmietwert zusätzlich bestraft. Sie haben es ohnehin schon schwer, Wohneigentum zu erwerben», sagte Lohr. Der Eigenmietwert mache das Wohnen noch teurer. Und auch für ältere Menschen sei es eine Gefahr. Man müsse nach der Pension mit weniger Einkommen auskommen. «Der Eigenmietwert bleibt hingegen gleich, beziehungsweise steigt tendenziell sogar an aufgrund von Wertzunahmen der Liegenschaft.» Dies könne dazu führen, dass das Wohneigentum von der eigentlichen Altersvorsorge zur Alterssorge werde.
Kantonsrat Stefan Mühlemann erklärte abschliessend, worum es genau bei den Vorlagen der Eigenmietwert-Steuer geht. So werde nämlich nicht direkt über die Abschaffung des Eigenmietwerts abgestimmt, sondern über den Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften. «Kantone erhalten dadurch die Möglichkeit, auf Zweitliegenschaften eine Steuer zu erheben.» Die beiden Vorlagen seien miteinander verknüpft. Werde der Bundesbeschluss über die Liegenschaftssteuern angenommen, trete automatisch das neue Gesetz mit der Abschaffung des Eigenmietwerts in Kraft. «Wer den Eigenmietwert abschafften will, sagt Ja zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften», machte Mühlemann deutlich.
Von Nico Wrzeszcz
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